Die meisten Familien holen sie nie ab — nicht, weil es ihnen nicht zusteht, sondern weil Anträge, Fristen und Formulare abschrecken. Genau diesen Papierkram nehmen wir Ihnen ab.
Anspruch berechnen ↓3 Fragen, 1 Minute — ohne Anmeldung. Nur eine unverbindliche Schätzung, Sie können nichts falsch machen.
Mehreres trifft zu? Wählen Sie einfach, wer am häufigsten einspringt.
Verhinderungspflege ist Geld der Kasse für eine Vertretung, wenn Sie mal ausfallen. Noch nie damit befasst? Dann „Nein".
Das Geld kommt direkt von der Kasse auf Ihr Konto — nicht über uns.
Ihr Ergebnis
Ihrer Familie stehen aktuell bis zu
Einmaliger Preis pro Abrechnungsjahr (kein Abo). Wir starten bald — jetzt kostenlos vormerken lassen und zum Start als Erstes Zugang bekommen.
Fairanspruch ist brandneu und noch nicht freigeschaltet. Tragen Sie Ihre E-Mail ein — Sie bekommen zum Start als Erstes Zugang.
Mit der Eintragung entsteht keine Zahlung und keine Verpflichtung. Bezahlt wird erst, wenn Sie später wirklich ein Paket erstellen lassen.
Quelle: VdK-Pflegestudie 2022 · 56.000 Befragte · durchgeführt von der Hochschule Osnabrück
Auch die handschriftliche Quittung der Nachbarin oder ein Kontoauszug reichen völlig.
Fertig ausgefüllt nach den Regeln Ihrer Pflegekasse — Höchstbeträge, Verwandten-Regelung, Fristen geprüft. So werden die häufigsten Ablehnungsgründe abgefangen, bevor der Antrag rausgeht.
Fertiges PDF für Ihre Kasse, per Upload oder Post. Die Erstattung kommt direkt aufs Konto.
Übrigens: Verhinderungspflege zu nutzen ist kein Versagen — sie ist genau dafür da, dass Pflegende durchhalten. Sie zu beantragen ist Ihr gutes Recht, und Sie machen dabei nichts falsch.
Ja, uneingeschränkt. Verhinderungspflege steht allen zu, die eine:n Angehörige:n zu Hause pflegen — ob Partner:in, Eltern, Geschwister oder Nachbar:in. Ob Sie allein pflegen oder als Familie, spielt keine Rolle: Der Anspruch hängt am Pflegegrad, nicht daran, wer pflegt.
Ja. Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung – kein Sozialhilfe-Antrag. Sie steht Ihnen unabhängig von Einkommen und Vermögen zu, allein aufgrund des Pflegegrads. Sie haben sie über Ihre Pflegeversicherungs-Beiträge längst bezahlt – Sie holen sie sich nur zurück. Ihr eigenes Erspartes müssen Sie dafür nicht anrühren.
Nein, im Gegenteil: Sie können das laufende Jahr und das Vorjahr abrechnen. Der Vorjahres-Anteil verfällt allerdings unwiderruflich am 31.12. — deshalb lieber jetzt starten.
Ja. Ersatzpflege durch Nachbarn, Freunde oder Verwandte ist ausdrücklich vorgesehen — Quittung oder Kontoauszug genügt als Nachweis. Für enge Verwandte gilt ein niedrigerer Höchstbetrag; den rechnen wir automatisch richtig.
Die Kasse erstattet nachträglich: Sie zahlen die helfende Person, reichen die Belege ein, die Erstattung kommt direkt auf Ihr Konto. Bei rückwirkender Abrechnung ist das Geld ohnehin längst geflossen — die Erstattung ist reiner Rückfluss.
Ablehnungen haben fast immer formale Gründe: fehlende Belege, überschrittene Höchstbeträge, verpasste Fristen. Genau diese Punkte prüft Ihr Paket, bevor es rausgeht.
Stimmt — den Antrag können Sie kostenlos selbst stellen. Die 29 € sind dafür da, dass Sie nichts verschenken: Höchstbeträge ausgeschöpft, Verwandten-Regelung korrekt, Fristen im Blick, alles als fertiges Paket statt fünf Behörden-PDFs. Wie bei Steuersoftware: Die Formulare wären auch gratis.
Verhinderungspflege zu nutzen ist kein Versagen — sie existiert genau dafür, dass Pflegende durchhalten. Sie zu beantragen ist Ihr gutes Recht, und es sind Ihre Beiträge.
Nein — keine Rechts- oder Sozialberatung. Wir helfen Ihnen, Ihre eigenen Unterlagen so aufzubereiten, dass Ihre Pflegekasse sie direkt verarbeiten kann.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns: hallo@fairanspruch.de
Fairanspruch ist ein Projekt von Johannes Müller — ich baue es, weil meine eigene Familie daran verzweifelt ist. Keine Rechts- oder Sozialberatung; wir helfen bei der Aufbereitung Ihrer eigenen Unterlagen. Schätzwerte ohne Gewähr.
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